Kooperationsvereinbarung D-A-CH-Geoid unterzeichnetTypNachricht
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat im Rahmen der diesjährigen Bodenseekonferenz (18.-20. Oktober) den Kooperationsvertrag „D-A-CH-Geoid“ unterzeichnet.
Mit dieser Vereinbarung verfolgen alle beteiligten Institutionen – das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV, Österreich), das Bundesamt für Landestopografie swisstopo (Schweiz), das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL), das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern (LDBV) sowie das BKG – das gemeinsame Ziel, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der regionalen Schwerefeldmodellierung zu fördern und zu intensivieren. In die Kooperation sollen auch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen einbezogen werden, die über langjährige Erfahrung in der Geoidmodellierung verfügen. Damit können die Basis der personellen Ressourcen verbreitert, wissenschaftliche Kompetenzen zusammengeführt und die Qualität der Ergebnisse gesteigert werden. Die Partner bemühen sich um den Ausbau der Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen der Nachbarländer, so dass die notwendige Datengrundlage für die Schwerefeldmodellierung im Alpenbereich weiter verbessert werden kann.
Die Ergebnisse schaffen die Grundlage für weitere Genauigkeitssteigerungen der nationalen Geoid- bzw. Quasigeoidmodelle. Sie tragen zur besseren Vereinbarkeit der nationalen Höhenbezugsrahmen bei und ermöglichen es, die nationalen geodätischen Infrastrukturen zielgerichtet weiterzuentwickeln. Mit der Bereitstellung einheitlicher Grundlagen für die Höhenbestimmung kann die Genauigkeit und Effizienz der GNSS-gestützten Höhenbestimmung gesteigert werden.
Die Partner sind in ihren Ländern maßgeblich daran beteiligt bzw. dafür zuständig, den Referenzrahmen des nationalen geodätischen Raumbezugs zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen. In dieser Funktion untersuchen sie den regionalen Verlauf der physikalischen Höhenbezugsfläche und bestimmen entsprechende Geoid- bzw. Quasigeoidmodelle in ihrem Landesgebiet. Nutzer von Satellitenpositionierungsverfahren können auf Grundlage dieser Modelle die national gültigen meeresspiegelbezogenen Höhen ermitteln.
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