Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

AdV

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Die Zuständigkeit für die amtliche Vermessung liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Die Koordinierung auf nationaler Ebene übernimmt die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Ziel der AdV ist es, eine weitgehende Harmonisierung und Einheitlichkeit der Produkte und Dienstleistungen der amtlichen Vermessung zu erreichen, fortzuentwickeln und zu bewahren.
In der AdV wirken die Fachverwaltungen der Länder und drei Bundesministerien zusammen, u. a. das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das BKG, als Fachbehörde des Bundes für Vermessung und Geoinformation, engagiert sich stark in der AdV und unterstützt damit das BMI.

Der Vorsitz der AdV wird abwechselnd von den Bundesländern wahrgenommen. Das Plenum aller AdV-Mitglieder definiert die fachliche und strategische Ausrichtung der AdV und fasst Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung. Das BKG unterstützt das BMI bei der Arbeit im Plenum und entwickelt neue Konzepte, welche eine stärkere Harmonisierung von Vermessung und Geoinformation in Deutschland zum Ziel haben.
Die vielfältigen Aktivitäten der AdV werden in Arbeitskreisen und Projektgruppen durchgeführt. In vielen dieser Gremien ist das BKG mit Fachexperten vertreten. Das BKG vertritt dabei die Positionen des Bundes, unterstützt die Arbeit der Vermessungsverwaltungen der Länder und hat außerdem die Anforderungen von europäischer und internationaler Ebene im Blick.

Für die Erfüllung operativer Aufgaben wurde in der AdV der Lenkungsausschuss Geobasis (LA Geobasis) gebildet, in dem das BKG Mitglied ist. Zu dessen Aktivitäten gehört u. a. der Betrieb von Zentralen Stellen, welche bestimmte Produkte der amtlichen Vermessung zentral bereitstellen. Das Dienstleistungszentrum des BKG übernimmt dabei die Zentrale Stelle Geotopographie als Vertriebsstelle der Basisdaten für die Geodateninfrastruktur (GDI) in Deutschland.